Regelungen für das Fach Sport

  1. Anwesenheitspflicht

Schüler und Schülerinnen, die aus gesundheitlichen Gründen nur am Sportunterricht nicht teilnehmen können, haben dort jedocheine Anwesenheitspflicht. Sie bekommen in dieser Zeit theoretische Kenntnisse vermittelt, können Mitschülern/Mitschülerinnen helfen und/oder als Schiedsrichter eingesetzt werden.

Ausnahmen:

Schüler und Schülerinnen, die mit Krücken laufen oder aus anderen Gründen Schwierigkeiten haben in die Halle zu kommen, sind von der obigen Regelung ausgenommen. Asthma dagegen ist kein Grund im Sportunterricht zu fehlen.

  1. Ärztliche Bescheinigung

Eine ärztliche Bescheinigung wird bei einer Nichtteilnahme am Sportunterricht über einen Zeitraum von zwei bis vier Wochen benötigt.

  1. Attest-Regelung

Ein ärztliches Attest ist nötig, wenn eine Note aus gesundheitlichen Gründen ausgesetzt werden muss oder ein Schüler länger als vier Wochen krank sein wird.

  1. Sportkleidung

Die Schülerinnen und Schüler sollen Sportkleidung tragen, die es erlaubt sich zu bewegen, die nicht verrutscht und somit Körperteile entblößt und die nicht zu freizügig ist.

Bei vergessener Sportkleidung (Schuhe, Hose) müssen Schüler/Schülerinnen entweder Protokoll führen oder einen Text abschreiben.

  1. Regelung für den Gang zur Sporthalle und dem Waldstadion

Die Klassen 5-7 dürfen nicht alleine zum Waldstadion oder zu den Sporthallen und zurück laufen.

Die Klassen 8, 9 und 10 können alleine laufen.

  1. Piercing Regelung

Piercings müssen abgeklebt oder entfernt werden, wenn sie eine Gefahr für die Mitschüler und Mitschülerinnen darstellen. Kann/Wird dies nicht gemacht, darf der Schüler/die Schülerin nicht am Sportunterricht teilnehmen. Für eine Leistung, die deshalb nicht erbracht werden kann, wird die Note „ungenügend“ erteilt.

Bei einem Piercing im Mundraum, das nur für den Schüler/die Schülerin selbst eine Gefahr darstellt, müssen die Eltern – wenn es nicht entfernt werden kann - die Verantwortung übernehmen. Hierzu müssen sie das Formblatt zum Piercing ausfüllen. Übernehmen diese nicht die Verantwortung, wird der Schüler/die Schülerin aus dem Sportunterricht ausgeschlossen und die Leistung mit „ungenügend“ bewertet.

  1. Sonstiges
  • Ampeln auf dem Weg zu den Sporthallen oder dem Waldstadion müssen benutzt werden. Es dürfen keine Einkäufe getätigt werden oder vom direkten Weg abgewichen werden.
  • Wartende Schüler/Schülerinnen sollen sich leise verhalten, so dass Mitschüler/Mitschülerinnen in den unteren Räumen beim Unterricht nicht gestört werden.
  • Unfälle sind dem Lehrer unverzüglich zu melden, der für die Unfallmeldung verantwortlich ist.

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